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Betriebliche Übung: „Die ich rief, die Geister ....“

Mittwoch, den 03. März 2010 um 08:45 Uhr

von Dr. Sandra Flämig: Rechtsanwältin - Fachanwältin für Arbeitsrecht Stuttgart

Was Goethe seinen „Zauberlehrling“ erleben lässt, kann einem Arbeitgeber auch passieren. Die betriebliche Übung lässt uns im übertragenen und im buchstäblichen Sinne nicht los. Sie wird oft unterschätzt und birgt doch zahlreiche Tücken für Arbeitgeber. Vor allem, weil sie sich so „einschleicht“ ins Arbeitsverhältnis. Anders als beim Zauberlehrling, wird sie vom Arbeitgeber ja gar nicht ausdrücklich „gerufen“, d.h. ausdrücklich vereinbart. Sie entsteht durch mehrmaliges kommentarloses Verhalten.

Und das geht so:

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Das Aus für den Postmindestlohn

Freitag, den 12. Februar 2010 um 17:35 Uhr

von Dr. Sandra Flämig: Rechtsanwältin - Fachanwältin für Arbeitsrecht Stuttgart

Vollkommen unterschiedliche aber keineswegs unerwartete Reaktionen bei den Beteiligten rief das Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichtes über den Postmindestlohn von Ende Januar hervor.
Im Urteil vom 28.01.10 war vom höchsten Verwaltungsgericht in dritter Instanz der Mindestlohn für Zusteller aufgehoben worden. Geklagt hatten Wettbewerber der Deutschen Post mit dem Argument, dass der festgesetzte Mindestlohn ihre Existenz gefährde. Der Post-Mindestlohn war zwischen der Deutschen Post und der Gewerkschaft Verdi ausgehandelt worden und 2008 in Kraft getreten. Allgemeinverbindlichkeit erhielten diese Mindestlöhne für Postzusteller durch die sogenannte "Postmindestlohn-Verordnung" vom ehemaligen Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD)".

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Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Samstag, den 06. Februar 2010 um 13:50 Uhr

von Dr. Sandra Flämig: Rechtsanwältin - Fachanwältin für Arbeitsrecht Stuttgart

Nicht zuletzt durch Berichte in den Medien über Videoüberwachungen der Mitarbeiter bei Discountern, Versicherungen und Banken aufgeschreckt, fragt sich mancher Arbeitnehmer: Wie sieht es bei meinem Arbeitgeber mit Videoüberwachungen am Arbeitsplatz aus? Darf der Arbeitgeber das überhaupt?

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EuGH zur Kündigungsfrist – BGB-Regelung europarechtswidrig

Mittwoch, den 27. Januar 2010 um 11:25 Uhr

von Dr. Sandra Flämig: Rechtsanwältin - Fachanwältin für Arbeitsrecht Stuttgart

Auch junge Menschen können wegen ihres Alters diskriminiert werden – auch durch deutsche Gesetze.

Am 19.01.10 verkündete der Europäische Gerichtshof ein Urteil, das sich auf die Bestimmungen des § 622, Abs.2, Satz 2 BGB bezieht. Darin heißt es:

„Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.“

Die Richter des EuGH sahen darin eine Diskriminierung auf Grund des Alters und setzten diese Regel mit ihrem Urteil direkt außer Kraft, in dem die deutschen Arbeitsgerichte angewiesen werden, sie bei laufenden Prozessen unangewendet zu lassen. Eine sofortige Gesetzesänderung des deutschen Rechts ist daher nicht erforderlich.
Die Entscheidung beruht auf der Klage einer Frau, die seit ihrem 18.Lebensjahr ein 10jähriges Arbeitsverhältnis begründet hatte und dann gekündigt wurde.

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Leistungen bei Insolvenz des Unternehmens- Insolvenzgeld

Freitag, den 22. Januar 2010 um 10:14 Uhr

von Dr. Sandra Flämig: Rechtsanwältin - Fachanwältin für Arbeitsrecht Stuttgart

Die Finanzkrise verursachte nicht nur große „Firmenpleiten", auch viele kleine und mittlere Unternehmen mussten Insolvenz anmelden. Das bedeutet, der Arbeitgeber ist zahlungsunfähig. Jetzt ist es für Arbeitnehmer wichtig, den Lebensunterhalt möglichst zügig durch staatliche Leistungen zu sichern. Dazu muss das sogenannte Insolvenzgeld beantragt werden, das jedoch bestimmte Voraussetzungen verlangt.

Zunächst einmal muss tatsächlich ein sogenanntes Insolvenzereignis vorliegen. Nur der Antrag des Arbeitgebers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist unzureichend, es ist unbedingt ein Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichtes erforderlich. Aber auch die Ablehnung des Gerichtes z.B. „Mangels Masse" oder die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit im Inland können das Insolvenzereignis auslösen.

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Kann in der Kurzarbeit gekündigt werden?

Freitag, den 15. Januar 2010 um 12:43 Uhr

von Dr. Sandra Flämig: Rechtsanwältin - Fachanwältin für Arbeitsrecht Stuttgart

Gerade die „Krise" in der letzten Zeit hat die Kurzarbeit wieder in den Focus der Öffentlichkeit gerückt. Trotzdem gibt es bei den Betroffenen nach wie vor Informationslücken über Kurzarbeit, Kurzarbeitergeld und Kündigung bei Kurzarbeit. Viele Arbeitnehmer nehmen z.B. zähneknirschend die Einführung von Kurzarbeit in dem Irrglauben in Kauf, dass sie und ihre Kollegen dann nicht gekündigt werden können. Aber ist Kurzarbeit wirklich eine Sperre für Kündigungen durch den Arbeitgeber?

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Kündigung zu Weihnachten - was tun?

Mittwoch, den 23. Dezember 2009 um 18:15 Uhr

von Dr. Sandra Flämig: Rechtsanwältin - Fachanwältin für Arbeitsrecht Stuttgart

Früher gab es ihn noch. Den Weihnachtsfrieden - ein ungeschriebenes Gesetz, das besagte, dass man den Mitarbeitern keine Kündigung unter den Weihnachtsbaum legt. Doch die Zeiten haben sich geändert: In diesem Jahr wird es auch zu Weihachten und "zwischen den Jahren" Kündigungen geben. Ob nun die Wirtschaftskrise daran "schuld" ist oder nicht, spielt für die Betroffenen keine Rolle.

Sie werden erst einmal schockiert sein und dann vermutlich panisch nach einem Anwalt suchen, der ihnen in dieser Situation hilft. Es ist aber Weihnachten und auch Anwälte haben Familien. In den meisten Kanzleien wird es also keine Termine vor dem 4.1.2010 oder gar dem 11.1.2010 geben. Jetzt heißt es jedoch, Ruhe bewahren.

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Mindestlohn und Lohnwucher

Mittwoch, den 23. September 2009 um 03:56 Uhr

von Dr. Sandra Flämig: Rechtsanwalt - Fachanwältin für Arbeitsrecht Stuttgart

Abgesehen davon, dass der diesjährige Bundestagswahlkampf an Langweiligkeit kaum zu überbieten ist, gibt es doch eine Konstante: Uns allen wird/soll es besser gehen, wenn wir brav unser Kreuzchen machen. Wo, ist eigentlich egal, weil alle dasselbe versprechen; insbesondere zum Thema Soziale Gerechtigkeit bzw. lohneswerte Arbeit.

Ja, es sieht sehr trübe aus, wenn immer mehr Menschen nicht einmal mehr von einem Vollzeitjob leben können. Das ist nicht nur frustrierend. Es ist entwürdigend. Vielfach wird daher nach einem gesetztlichen Mindestlohn verlangt,

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Kündigung während des Urlaubs

Donnerstag, den 20. August 2009 um 12:04 Uhr

von Dr. Sandra Flämig: Rechtsanwalt  - Fachanwältin für Arbeitsrecht, Stuttgart

Auch das noch! Da kommt man gutgelaunt und erholt aus dem Urlaub zurück und zwischen Werbung, Rechnungen und Ansichtskarten befindet sich ein Schreiben des Arbeitgebers. Die Kündigung. Nicht nur, dass damit der Erholungseffekt zunichte gemacht wird, man hat doch irgendwo gelesen, dass man sich gegen eine Kündigung innerhalb von 3 Wochen zur Wehr setzen und Kündigungsschutzklage erheben muss. Der Urlaub dauerte aber 4 Wochen und die Klagefrist ist abgelaufen. Ist die Kündigung jetzt wirksam?

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Kündigung und Klagefrist

Montag, den 17. August 2009 um 18:52 Uhr

von Dr. Sandra Flämig: Rechtsanwalt - Fachanwältin für Arbeitsrecht Stuttgart

Man kann es gar nicht oft genug sagen: Eine Kündigung wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie zugeht. Das ist der Moment, in dem sie in den Briefkasten plumpst oder dem Arbeitnehmer in die Hand gedrückt wird etc.

In dem Moment, in dem die Kündigung zugegangen ist, beginnt eine verdammt kurze Frist zu laufen: 3 Wochen haben Sie nun Zeit, diese Kündigung vor dem Arbeitsgericht anzugreifen. Es ist vollkommen egal, wann die Kündigungsfrist endet. Es kommt nur darauf an, wann Sie die Kündigung erhalten haben. Manche Arbeitnehmer denken nämlich, die Frist beginne erst dann zu laufen, wenn die Kündigingsfrist abgelaufen ist. Das ist ein Irrtum!

Also einprägen: Kündigung bekommen - 3 Wochen Frist.

Mehr Informationen vom Rechtsanwalt bekommen Sie hier:
Anwaltskanzlei Dr. Sandra Flämig – Rechtsanwältin Dr. Sandra Flämig -Fachanwältin für Arbeitsrecht
Liebknechtstraße 33, 70565 Stuttgart
Tel.: + 49 711 35 108 34 – Fax: + 49 711 350 95 60
Email: flaemig(at)kanzlei-flaemig(dot)de

 

AGG-Hopping und Datenschutz

Montag, den 17. August 2009 um 17:46 Uhr

von Dr. Sandra Flämig: Rechtsanwalt - Fachanwältin für Arbeitsrecht Stuttgart

Seit 15.8.2009 wird das sogenannte "AGG-Archiv" nicht mehr betrieben.

In dieser Datenbank wurden Menschen gespeichert, die sich mehr als 2 Mal wegen eines Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gegen einen Arbeitgeber zur Wehr gesetzt hatten - sofern dies von einem Arbeitgeber an das "AGG-Archiv" gemeldet wurde. Hintergrund war ein vermeintlich hehres Ziel: Missbrauch des AGG sollte vermieden werden. Arbeitgeber, denen eine Klage wegen einer diskriminierenden Stellenausschreibung ins Haus flatterte, konnten beim Archiv den Namen des Arbeitnehmers angeben und das Archiv teilte dem anfragenden Arbeitgeber dann mit, ob dieser Arbeitnehmer schon öfter als 2 Mal gegen einen Arbeitgeber wegen eines Verstoßes gegen das AGG (diskriminierende Stellenausschreibung) vorgegangen war.

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Fachkräftemangel in Baden-Württemberg

Freitag, den 10. Juli 2009 um 10:58 Uhr

von Dr. Sandra Flämig: Rechtsanwalt - Fachanwältin für Arbeitsrecht Stuttgart

In Baden-Württemberg wird sich in den nächsten Jahren in vielen Berufen ein akuter Fachkräftemangel einstellen. Dies betrifft nicht nur akademische Berufen und auch nicht nur Ingenieure. Der Fachkräftemangel wird sich auf akademische und nicht-akademische Berufe, auf Dienstleistung, Produktion, Handel, Handwerk etc. auswirken. Die Industrie und Handelskammern in Baden-Württemberg haben dazu eine Studie an der TU Darmstadt in Auftrag gegeben:

"Fachkräfte 2020 in Baden-Württemberg". Sie können die Studie ansehen, indem Sie die Webanwendung öffnen.

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Ausbilden und gewinnen! - Fachtag voller Erfolg

Freitag, den 10. Juli 2009 um 09:13 Uhr

von Dr. Sandra Flämig: Rechtsanwalt - Fachanwältin für Arbeitsrecht Stuttgart

Wie passen Wirtschaftskrise und Fachkräftemangel zusammen?

Umfragen zufolge haben gerade kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) beim Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte das Nachsehen. Die Mehrzahl der kleinen Industrie- und Handwerksbetriebe hat Schwierigkeiten, geeignetes Personal zu bekommen.  KMU´s haben aber ein Pfund, dessen sie sich oft nicht bewusst sind, mit dem sie aber wuchern sollten: Sie werden nicht nur familienfreundlicher und flexibler wahrgenommen. Sie sind es auch. Und gerade Familienfreundlichkeit und Flexibilität sind für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr wert als nur die Bezahlung.

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Umgekehrte betriebliche Übung - und Tschüss Weihnachtsgeld?

Montag, den 18. Mai 2009 um 11:33 Uhr

von Dr. Sandra Flämig: Rechtsanwalt - Fachanwältin für Arbeitsrecht Stuttgart

Die Krise mal wieder. In der Krise könnte mancher Arbeitgeber auf die Idee kommen, bisher gewährte Sonderzahlungen, die durch betriebliche Übung entstanden sind, durch Erzeugung einer umgekehrten betrieblichen Übung elegant zu streichen. Verständlich ist das, wenn einem das Wasser bis zum Hals steht. Nur: geht das und was ist denn überhaupt eine betriebliche Übung geschweige denn eine umgekehrte betriebliche Übung?

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Arbeitsbescheinigung, einfaches und qualifiziertes Zeugnis

Montag, den 27. April 2009 um 19:04 Uhr

von Dr. Sandra Flämig: Rechtsanwalt - Fachanwältin für Arbeitsrecht - Stuttgart

Frage:

Was ist der Unterschied zwischen einer Arbeitsbescheinigung, einem einfachen Zeugnis und einem qualifizierten Zeugnis?

Antwort:

Eine Arbeitsbescheinigung benötigt der Arbeitnehmer, um bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld beantragen zu können. Die Arbeitsbescheinigung ist KEIN Zeugnis, auch wenn Arbeitnehmer bisweilen eine "Arbeitsbescheinigung" verlangen, aber eigentlich ein "Zeugnis" haben wollen. In der Arbeitsbescheinigung gibt der Arbeitgeber z.B. Auskunft darüber,

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Abmahnung vor Kündigung - müssen´s 3 sein?

Dienstag, den 21. April 2009 um 00:00 Uhr

von Dr. Sandra Flämig: Rechtsanwalt - Fachanwältin für Arbeitsrecht - Stuttgart

Das Gerücht hält sich hartnäckig: Für eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen braucht man mindestens 3 Abmahnungen.

Interessanterweise glauben das nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch viele Arbeitgeber. Vielleicht können auch Sie auf eine glückliche Kindheit zurückblicken, in der Ihnen Märchen vorgelesen wurden. Die Zahl 3 ist dort magisch - nicht zuletzt die gute Fee verspricht einem in der Regel mindestens die Erfüllung dreier Wünsche.

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Presse im Arbeitsrechtsstreit

Freitag, den 27. Februar 2009 um 10:25 Uhr

von Dr. Sandra Flämig: Rechtsanwalt - Fachanwältin für Arbeitsrecht - Stuttgart

Ohnmacht, Hilflosigkeit und Wut sind Gefühle, die nur schwer auszuhalten sind. Sie brauchen ein Ventil. Viele Mandanten wollen daher, dass "Ihr" Fall an die Öffentlichkeit gebracht wird. Die ganze Welt soll von der Ungerechtigkeit wissen, die ihnen widerfahren ist. Ich kann dies menschlich absolut nachvollziehen.

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Fristlose Kündigung auch schon bei Verdacht einer Straftat

Mittwoch, den 25. Februar 2009 um 09:14 Uhr

von Dr. Sandra Flämig: Rechtsanwalt - Fachanwältin für Arbeitsrecht - Stuttgart

Barbara E. erhitzt die Gemüter. Am 24.2.2009 hat das LAG Berlin-Brandenburg, für Fachleute absolut nicht überraschend, entschieden, dass der dringende, im Laufe des Verfahrens zur Gewissheit erhärtete Verdacht eines Betruges zu Lasten des Arbeitgebers, eine fristlose Kündigung rechtfertige. Erstaunlich an diesem Fall ist

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Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage

Freitag, den 13. Februar 2009 um 13:54 Uhr

von Dr. Sandra Flämig: Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht - Stuttgart

Das Wort „Kündigungsschutz“ suggeriert, dass es einen – wie auch immer gearteten - Schutz davor gäbe, eine Kündigung zu erhalten. Viele Mandanten sagen zu mir „Der kann mir doch nicht kündigen - oder??“ Die schlechte Nachricht: Doch – der kann.

Eine Kündigung ist eine sogenannte einseitige, empfangsbedürftige Willenerklärung. Sie wird wirksam, wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt. Dechiffriert heißt das: Sobald die Kündigung in Ihren Briefkasten geplumpst ist oder Ihnen in die Hand gedrückt wird, gelangt sie in Ihren Machtbereich.

Sie könnten natürlich den Briefkasten abschrauben oder zukleben, die Arme verschränken und die Kündigung nicht annehmen. All das nützt Ihnen nichts. Die Kündigung kann man Ihnen auch vor die Füße werfen. D.h. sie geht zu und ist damit in der Welt. Einen Schutz davor, eine Kündigung zu erhalten, gibt es also nicht.

Nun fragen Sie sich, ob man das, was man da unerfreulicherweise in die Welt gesetzt hat, auch wieder aus derselben schaffen kann. Auch das geht nicht. Eine Kündigung kann, streng genommen, nicht zurückgenommen werden. Die gute Nachricht: Die Erklärung „Ich nehme die Kündigung zurück.“ wird als Angebot verstanden, das Arbeitsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen. Dieses Angebot können Sie annehmen und alles ist gut. Sie müssen aber nicht.

Was macht man denn nun mit der Kündigung?

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EuGH zum Urlaub

Mittwoch, den 04. Februar 2009 um 21:00 Uhr

von Dr. Sandra Flämig: Rechtsanwalt - Fachanwältin für Arbeitsrecht - Stuttgart

EuGH am 20.1.2009: Urlaub, der wegen Krankheit nicht genommen werden kann, verfällt nicht! D.h. wenn ein Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet und seinen Urlaub aufgrund von Krankheit nicht nehmen konte, dann bekommt er ihn ausgezahlt. Unabhängig davon, ob er wieder gesund ist oder nicht. Bisher war es in Deutschland so, dass der Urlaub nur bis zum 31.3. des Folgejahres übertragen wurde.

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Never ending story: Vereinbarkeit von Familie und Beruf - Bestandsaufnahme

Samstag, den 13. Dezember 2008 um 11:43 Uhr

von Dr. Sandra Flämig: Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht - Stuttgart

Arbeitest Du, um zu leben oder lebst Du, um zu arbeiten?“ Das ist eine ganz einfache Frage, die insbesondere workaholics „gern“ an den Kopf geknallt bekommen. Ich bin immer wieder fasziniert von der Tatsache, wie stark das eigene Selbstwertgefühl mit dem Broterwerb in Zusammenhang gebracht wird.

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Rechtsirrtümer und gefühltes Arbeitsrecht

Montag, den 10. November 2008 um 09:59 Uhr

von Dr. Sandra Flämig: Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht - Stuttgart

Sicherlich sind auch Sie schon mal einem Rechtsirrtum aufgesessen oder Sie haben das „Gefühl“, dass es so und nicht anders sein muss. Klar.

Jeder redet doch von hohen Abfindungen und Abfindungsanspruch, von 3 Abmahnungen bis zur Kündigung, von der Unwirksamkeit mündlicher Verträge. Jeder hat doch auch schon mal eine Anwaltsserie im Fernsehen oder eine Gerichtsshow gesehen. Letztere haben sich zum Glück noch nicht am Arbeitsrecht vergriffen. Ich kann nur hoffen, dass das Arbeitsrecht für diese Art der Unterhaltung/“Bildung“ auch weiterhin uninteressant bleibt.

Was ist dran an all den arbeitsrechtlichen „Wahrheiten“, die uns täglich auf Schritt und Tritt begegnen?

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Abfindung

Montag, den 10. November 2008 um 09:22 Uhr

von Dr. Sandra Flämig: Rechtsanwalt – Fachanwältin für Arbeitsrecht - Stuttgart

Irrtum: Jeder hat einen Anspruch auf Abfindung bei einer Kündigung.

Stimmt ´s? Nein, es ist falsch. Einen Abfindungsanspruch gibt es in Deutschland nicht. Nur in ganz seltenen Ausnahmefällen könnte ein solcher Anspruch entstanden sein.

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