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Rechtsanwältin Dr. S. Flämig
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Tel. 0711 - 351 08 34
flaemig@kanzlei-flaemig.de
Sonntag, den 13. Mai 2012 um 09:46 Uhr
Urteil des LAG Schleswig-Holstein (20.3.2012 2 Sa 331/11) zur Kündigung wegen Anzeige bei einer Behörde
von Dr. Sandra Flämig - Rechtsanwalt - Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart
Das Verhalten eines Arbeitgebers kommt Arbeitnehmern des Öfteren „nicht ganz koscher“ vor. Bisweilen wissen sie sogar ganz sicher von handfesten Verstößen gegen bestehendes Recht (z.B. Arbeitszeitrechtsverstöße, Betrug ggü. Agentur für Arbeit u.Ä.). Manchmal aber vermuten sie diese Verstöße nur und können sie nicht beweisen. Arbeitnehmer stellen sich in solchen Situationen die Frage, ob sie Anzeige bei der zuständigen Behörde (z.B. Arbeitsagentur, Finanzamt, Gewerbeaufsichtsamt, Staatsanwaltschaft etc.) erstatten sollen oder, noch schlimmer, machen das sofort ohne vorherige Prüfung durch einen Anwalt.
Freitag, den 27. April 2012 um 11:28 Uhr
von Dr. Sandra Flämig - Rechtsanwalt - Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart
Man darf nicht Richter in eigener Sache sein. Dieser Grundsatz muss auch Betriebsräten im Zustimmungsverfahren bei Einstellungen/Versetzungen klar sein. In der letzten Zeit hat es dazu zwei Entscheidungen gegeben:
Arbeitsgericht Cottbus, 9.2.2010, Az.: 6 BV 46/09 (rechtskräftig) und Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 20.10.2011, Az.: 3 TaBV 4/11 (Rechtsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht eingelegt unter Az.: 7 ABR 82/11)
Vorausgegangen war folgendes:
Weiterlesen: Befangenheit von Betriebsräten bei Einstellungen
Freitag, den 13. April 2012 um 11:35 Uhr
von Dr. Sandra Flämig - Rechtsanwalt - Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart
Die Weiterbildung von Arbeitnehmern steht im beiderseitigen Interesse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Damit verbundene Kosten werden in der Regel vom Arbeitgeber übernommen. Gemeint sind damit nicht nur die Kosten der Weiterbildung selbst (Seminarpreis, Übernachtungskosten, Fahrtkosten etc.) sondern auch die mit der Freistellung des Arbeitnehmers verbundenen Lohnkosten, die der Arbeitgeber weiter trägt, ohne dafür Arbeitsleistung zu bekommen.
Weiterlesen: Rückzahlungsklauseln für Ausbildungskosten nicht bei jeder Arbeitnehmerkündigung
Donnerstag, den 05. April 2012 um 07:30 Uhr
von Dr. Sandra Flämig - Rechtsanwalt - Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart und Rechtsanwalt Christian Vogler, Stuttgart
Man kann schon den Überblick verlieren. Nun hatten Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich unter Geltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes daran gewöhnt, dass die Frage nach dem Status als Schwerbehinderter bei der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses unzulässig ist. Der Gesetzentwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes, der aus europarechtlichen Gründen noch immer „auf Eis liegt“, zielt in dieselbe Richtung. Er sieht für Arbeitgeber ein Verbot vor, vor Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses Auskunft über das Vorliegen einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung einzuholen.
Weiterlesen: Sind Sie schwerbehindert? Wer lügt, kann seinen Kündigungsschutz verlieren.
Samstag, den 24. März 2012 um 18:27 Uhr
von Dr. Sandra Flämig - Rechtsanwalt - Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart
Eigentlich ist es ein alter Hut aber dennoch immer wieder Gegenstand der Rechtsprechung. So hat am 12.1.2012 das LAG Köln (Az.: 12 Ta 274/11) entschieden, dass ein GmbH Geschäftsführer wegen der Kündigung seines Anstellungsvertrages NICHT bei den Arbeitsgerichten klagen darf. Vielmehr ist der Weg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet. Wegen der hohen Vergütung sind in der Regel die Landgerichte die richtige Adresse, denn das Amtsgericht ist nur bis zu einem Gegenstandswert von 5.000 Euro zuständig. Aber das nur am Rande.
Weiterlesen: GmbH-Geschäftsführer müssen vor dem Landgericht klagen
Donnerstag, den 08. März 2012 um 11:59 Uhr
von Dr. Sandra Flämig - Rechtsanwalt - Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart
Liebe Frauen,
heute ist unser Ehrentag! Schön, dass es uns gibt!
An diesem wunderbaren Tag sollten Sektkorken knallen und kleine Präsente den Besitzer wechseln. Ja – richtig gehört, meine Herren: Sekt, Pralinen und Blumen sind das Mindeste. Dann könnten wir Frauen für einen kleinen Augenblick vergessen,
Samstag, den 03. März 2012 um 18:04 Uhr
von Dr. Sandra Flämig - Rechtsanwalt - Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart und Rechtsanwalt Christian Vogler, Stuttgart
Was sich „liebt“, das neckt sich, so der Volksmund. Auf diese Weisheit sollten sexuelle Belästiger unter Geltung des AGG nicht vertrauen, wenn sie unter dem Vorwand, nur einen Spaß machen zu wollen, Arbeitskollegen/innen körperlich oder verbal zu nahe treten.
Donnerstag, den 09. Februar 2012 um 15:18 Uhr
von Dr. Sandra Flämig - Rechtsanwalt - Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart und Rechtsanwalt Christian Vogler, Stuttgart
Das Bundesarbeitsgericht meint, das sei zulässig. Die Zustellung einer Kündigung kann dadurch bewirkt werden, wenn sie dem Ehemann der Arbeitnehmerin an dessen Arbeitsstelle in die Hand gedrückt wird.
Welche rechtlichen Überlegungen stecken dahinter?
Dienstag, den 31. Januar 2012 um 17:29 Uhr
von Dr. Sandra Flämig - Rechtsanwalt - Fachanwältin für Arbeitsrecht
Auf die Vorlage des Bundesarbeitsgerichts vom 17.11.2010 (Link zu Magazin-Artikel „Befristungsgrund Vertretung europarechtskonform") hat der EuGH am 26.1.2012 entschieden. Leider nicht, wie gehofft, klar und deutlich gegen Kettenbefristungen sondern nebulös. Doch der Reihe nach:
Sonntag, den 29. Januar 2012 um 16:05 Uhr
von Dr. Sandra Flämig - Rechtsanwalt - Fachanwältin für Arbeitsrecht – Stuttgart und Rechtsanwalt Christian Vogler, Stuttgart
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist für Arbeitnehmer ein gravierender sozialer und vor allem finanzieller Einschnitt.
Weiterlesen: Wer darf kündigen und wie muss es kommuniziert werden?
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