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Aktuelles Arbeitsrecht

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"Ossi Urteil" Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft

von Dr. Sandra Flämig Rechtsanwalt - Fachanwältin für Arbeitsrecht - Stuttgart

Am 15.4.2010 wurde das Urteil im sogenannten "Ossi Prozess" gesprochen. Eine Frau, die schon seit 1988 in Süddeutschland lebt, weil sie aus Ostberlin damals noch per Ausreiseantrag dorthin gezogen war, hatte sich bei einer schwäbischen Fensterbaufirma beworben. Sie bekam die Bewerbung zurück. Auf den Unterlagen war handschriftlich vermerkt "(-) Ossi". Das bedeutet wohl "Abgelehnt, weil Ossi". So wird es auch gemeint gewesen sein. Wie denn sonst? Es soll hier gar nicht darum gehen, wie der Arbeitgeber versucht hat, sich aus der Affäre zu ziehen oder darum, ob die Frau für diesen Job wirklich die geeignete war. Das wissen wir gar nicht.

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AGG-Hopping und Datenschutz

von Dr. Sandra Flämig: Rechtsanwalt - Fachanwältin für Arbeitsrecht Stuttgart

Seit 15.8.2009 wird das sogenannte "AGG-Archiv" nicht mehr betrieben.

In dieser Datenbank wurden Menschen gespeichert, die sich mehr als 2 Mal wegen eines Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gegen einen Arbeitgeber zur Wehr gesetzt hatten - sofern dies von einem Arbeitgeber an das "AGG-Archiv" gemeldet wurde. Hintergrund war ein vermeintlich hehres Ziel: Missbrauch des AGG sollte vermieden werden. Arbeitgeber, denen eine Klage wegen einer diskriminierenden Stellenausschreibung ins Haus flatterte, konnten beim Archiv den Namen des Arbeitnehmers angeben und das Archiv teilte dem anfragenden Arbeitgeber dann mit, ob dieser Arbeitnehmer schon öfter als 2 Mal gegen einen Arbeitgeber wegen eines Verstoßes gegen das AGG (diskriminierende Stellenausschreibung) vorgegangen war.

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Arbeitsbescheinigung, einfaches und qualifiziertes Zeugnis

von Dr. Sandra Flämig: Rechtsanwalt - Fachanwältin für Arbeitsrecht - Stuttgart

Frage:

Was ist der Unterschied zwischen einer Arbeitsbescheinigung, einem einfachen Zeugnis und einem qualifizierten Zeugnis?

Antwort:

Eine Arbeitsbescheinigung benötigt der Arbeitnehmer, um bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld beantragen zu können. Die Arbeitsbescheinigung ist KEIN Zeugnis, auch wenn Arbeitnehmer bisweilen eine "Arbeitsbescheinigung" verlangen, aber eigentlich ein "Zeugnis" haben wollen. In der Arbeitsbescheinigung gibt der Arbeitgeber z.B. Auskunft darüber,

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Ausschlussfristen sind höllisch KURZ!

von Dr. Sandra Flämig - Rechtsanwalt - Fachanwältin für Arbeitsrecht - Stuttgart

Man kann es gar nicht oft genug sagen: Die richitg fiesen Sachen stehen in Verträgen immer hinten! Das gilt für Arbeitsverträge und für Tarifverträge. Auch in Gesetzen sind die Straf- und Bußgeldvorschriften unter letzten Regelungen zu finden.

Eine solch fiese Angelegenheit sind Ausschlussfristen. Sie machen Ansprüche irreperabel kaputt und sie sind in der Regel sehr, sehr kurz. In Arbeitsverträgen müssen sie mindestens 3 Monate lang sein aber in Tarifverträgen kann es passieren, dass die Ausschulssfrist nur wenige Tage beträgt und dann ist der Anspruch futsch.

Anschlussfristen hoellisch kurz

 
 

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Betriebliche Übung: „Die ich rief, die Geister ....“

von Dr. Sandra Flämig: Rechtsanwältin - Fachanwältin für Arbeitsrecht Stuttgart

Was Goethe seinen „Zauberlehrling“ erleben lässt, kann einem Arbeitgeber auch passieren. Die betriebliche Übung lässt uns im übertragenen und im buchstäblichen Sinne nicht los. Sie wird oft unterschätzt und birgt doch zahlreiche Tücken für Arbeitgeber. Vor allem, weil sie sich so „einschleicht“ ins Arbeitsverhältnis. Anders als beim Zauberlehrling, wird sie vom Arbeitgeber ja gar nicht ausdrücklich „gerufen“, d.h. ausdrücklich vereinbart. Sie entsteht durch mehrmaliges kommentarloses Verhalten.

Und das geht so:

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Betriebsbedingte Kündigung - Leiharbeiter nicht per se "Stellenklauer"

von Dr. Sandra Flämig Rechtsanwalt - Fachanwältin für Arbeitsrecht - Stuttgart

Leiharbeiter haben es nicht leicht. Sie sind meist schlechter bezahlt als die Stammbelegschaft, haben einen weniger sicheren Job und können zwischen die Fronten geraten, wenn ein Arbeitgeber Arbeitsplätze abbaut und Stammarbeitnehmer kündigt, in Zukunft aber (gelegentlich?) mit Leiharbeitern weiterarbeitet.

Einen solchen Fall hatte das LAG Köln (11 Sa 320/09) zu entscheiden. Zwei Dinge sollen uns hier interessieren:

1. Interessenausgleich mit Namensliste und seine Folgen für den gekündigten Arbeitnehmer.

2. Können Stellen, die mit Leiharbeitern besetzt werden als "freie Stellen" betrachtet werden?

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Betriebsübergang bei Schlecker

von Dr. Sandra Flämig Rechtsanwalt - Fachanwältin für Arbeitsrecht - Stuttgart

ENDLICH hat Schlecker mal eins auf´s Dach bekommen! Am 23. April 2010 urteilte das Marburger Arbeitsgericht in einem Eilverfahren, dass es sich bei der von Schlecker praktizierten Taktik um einen Betriebsübergang nach § 613 a BGB handelt.

Doch eins nach dem anderen: Schlecker hat im vergangenen Jahr viele kleine Läden geschlossen und an derselben Stelle große "Schlecker XL"-Märkte aufgezogen. Es handelt sich dabei um eine andere Firma. Das Sortiment ist erweitert aber ansonsten das gleiche und auch der Kundenkreis bleibt derselbe. Die Mitarbeiterinnen der ehemaligen AS Schlecker Filialen wurden betriebsbedingt gekündigt und gleichzeitig wurde ihnen ein neuer Arbeitsvertrag bei Schlecker XL zu 30% bzw. 50% weniger Gehalt angeboten. Das Arbeitsgericht Marburg hielt das für einen Betriebsübergang. Das führt nun dazu, dass Schlecker die Mitarbeiterinnen zu den früheren Konditionen in der Schlecker XL Filiale weiterbeschäftigen muss.

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Das Aus für den Postmindestlohn

von Dr. Sandra Flämig: Rechtsanwältin - Fachanwältin für Arbeitsrecht Stuttgart

Vollkommen unterschiedliche aber keineswegs unerwartete Reaktionen bei den Beteiligten rief das Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichtes über den Postmindestlohn von Ende Januar hervor.
Im Urteil vom 28.01.10 war vom höchsten Verwaltungsgericht in dritter Instanz der Mindestlohn für Zusteller aufgehoben worden. Geklagt hatten Wettbewerber der Deutschen Post mit dem Argument, dass der festgesetzte Mindestlohn ihre Existenz gefährde. Der Post-Mindestlohn war zwischen der Deutschen Post und der Gewerkschaft Verdi ausgehandelt worden und 2008 in Kraft getreten. Allgemeinverbindlichkeit erhielten diese Mindestlöhne für Postzusteller durch die sogenannte "Postmindestlohn-Verordnung" vom ehemaligen Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD)".

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EuGH zur Kündigungsfrist – BGB-Regelung europarechtswidrig

von Dr. Sandra Flämig: Rechtsanwältin - Fachanwältin für Arbeitsrecht Stuttgart

Auch junge Menschen können wegen ihres Alters diskriminiert werden – auch durch deutsche Gesetze.

Am 19.01.10 verkündete der Europäische Gerichtshof ein Urteil, das sich auf die Bestimmungen des § 622, Abs.2, Satz 2 BGB bezieht. Darin heißt es:

„Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.“

Die Richter des EuGH sahen darin eine Diskriminierung auf Grund des Alters und setzten diese Regel mit ihrem Urteil direkt außer Kraft, in dem die deutschen Arbeitsgerichte angewiesen werden, sie bei laufenden Prozessen unangewendet zu lassen. Eine sofortige Gesetzesänderung des deutschen Rechts ist daher nicht erforderlich.
Die Entscheidung beruht auf der Klage einer Frau, die seit ihrem 18.Lebensjahr ein 10jähriges Arbeitsverhältnis begründet hatte und dann gekündigt wurde.

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EuGH zum Urlaub

von Dr. Sandra Flämig: Rechtsanwalt - Fachanwältin für Arbeitsrecht - Stuttgart

EuGH am 20.1.2009: Urlaub, der wegen Krankheit nicht genommen werden kann, verfällt nicht! D.h. wenn ein Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet und seinen Urlaub aufgrund von Krankheit nicht nehmen konte, dann bekommt er ihn ausgezahlt. Unabhängig davon, ob er wieder gesund ist oder nicht. Bisher war es in Deutschland so, dass der Urlaub nur bis zum 31.3. des Folgejahres übertragen wurde.

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Fachkräftemangel in Baden-Württemberg

von Dr. Sandra Flämig: Rechtsanwalt - Fachanwältin für Arbeitsrecht Stuttgart

In Baden-Württemberg wird sich in den nächsten Jahren in vielen Berufen ein akuter Fachkräftemangel einstellen. Dies betrifft nicht nur akademische Berufen und auch nicht nur Ingenieure. Der Fachkräftemangel wird sich auf akademische und nicht-akademische Berufe, auf Dienstleistung, Produktion, Handel, Handwerk etc. auswirken. Die Industrie und Handelskammern in Baden-Württemberg haben dazu eine Studie an der TU Darmstadt in Auftrag gegeben:

"Fachkräfte 2020 in Baden-Württemberg". Sie können die Studie ansehen, indem Sie die Webanwendung öffnen.

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